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Kindergarten / Kindertagesstätte

Fotolia_44076434_XSSeit  2013 Kinder haben ab dem vollendeten 1. Lebensjahr  bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Die jeweiligen Kommunen sind verpflichtet, ausreichend Plätze hierfür zur Verfügung zu stellen. Damit bietet sich zu diesem Zeitpunkt auch den Eltern, die bisher keinen Betreuungsplatz erhalten haben, die Möglichkeit ihre Berufstätigkeit wiederaufzunehmen.

Unterschied Kindergarten - Kindertagesstätten

Streng genommen, gelten als Kindergarten nur die Einrichtungen, in denen die Kinder lediglich vormittags betreut werden. Die Einrichtungen, die Kinder 6 Stunden und länger betreuen, werden als Kindertagesstätte bezeichnet. 


 

 

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner steht das örtliche Jugendamt zur Verfügung. Aber auch freie Träger, wie Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Elterninitiativen können zu bestimmten Kindergartenmodellen Auskunft geben.

Wer dann ein oder zwei bestimmte Kitas in der engeren Wahl hat, kann  sich direkt an deren Leitung wenden und einen persönlichen Termin vereinbaren. Hier erhalten die Eltern hilfreiche Informationen zu den Öffnungszeiten, der Anmeldung, dem pädagogischen Konzept und dem Tagesablauf. Häufig kann man sich auch die Räumlichkeiten anschauen.

Frühzeitige Anmeldung

Vor allem Kitas mit einem besonders guten Ruf oder ganztägigen Öffnungszeiten haben unter Umständen eine lange Warteliste. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert sich bereits lange vor Beginn der Kindergartenzeit zu informieren und - sobald man sich entschieden hat - in der Kita anzumelden. Man sollte sich außerdem über eine eventuelle Ausweichkita Gedanken machen, falls es mit der Wunschkita nicht klappt.

 

 

 

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten können von Einrichtung zu Einrichtung stark variieren. Während manche ganztags, von frühmorgens bis in den frühen Abend hinein, geöffnet haben, können andere nur vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besucht werden und wieder andere betreuen zwar vor- und nachmittags schließen jedoch ein paar Stunden über die Mittagszeit.

Und dann gibt es vereinzelt bereits Kitas, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung anbieten. Hier können die Kinder sogar über Nacht bleiben und werden auch am Wochenende betreut. Der Bedarf wird immer größer und die Wartelisten für solche Einrichtungen sind lang, denn die heutigen Arbeitszeiten sind oft gar nicht mehr vereinbar mit den angebotenen Öffnungszeiten der Kitas.


 

 

Kosten

Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland und auch in den jeweiligen Kommunen unterschiedlich hoch, je nachdem wie hoch die Zuschüsse der Kommunen ausfallen. Sie orientieren sich an den Betreuungszeiten und am Einkommen der Eltern. Mit etwa 10 - 20 % müssen sich die Eltern an den tatsächlichen Kitaplatz-Kosten beteiligen.

Platz-Sharing

Platz-Sharing ermöglicht flexible Betreuungszeiten, die an die Bedürfnisse und Arbeitszeiten der Eltern angepasst sind. Bei diesem Modell können sich zwei Kinder einen Betreuungsplatz stunden- oder tageweise teilen und auch die Kosten werden demgemäß aufgeteilt. Dies ist vor allem für Familien interessant, wo ein Elternteil halbtags nur vor- oder nachmittags arbeitet oder nur an bestimmten Wochentagen.

Es stehen dadurch mehr Plätze zur Verfügung und die beteiligten Familien müssen keine ungenutzte Betreuungszeit bezahlen. Für die Kindergärten ist hier jedoch mit einem organisatorischen Mehraufwand zu rechnen. Die besondere Gruppendynamik muss von den Erziehern berücksichtigt werden und auch die Bildungsarbeit muss so ausgerichtet sein, dass auch Kinder, die die Einrichtung nur zeitweise besuchen, ausreichend gefördert werden.

 



 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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